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Flugplatz Allstedt: Betreiber muss Tiere zählen, damit weiter gefeiert werden darf

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Das kann teuer werden. Damit auf dem Flugplatz im Wald bei Allstedt auch weiterhin Veranstaltungen stattfinden können, müssen die Betreiber des Geländes jetzt umfangreich untersuchen lassen, welche geschützten Tiere auf dem Gelände vorkommen und ob ihr Lebensraum durch die Veranstaltungen beeinträchtigt wird. Landkreis Mansfeld-Südharz und Betreiber des Flugplatzes Allstedt stimmten Vergleich vor Gericht zu Diesem Vergleich, den das Verwaltungsgericht in Halle vorgeschlagen hat, stimmten jetzt sowohl der Landkreis Mansfeld-Südharz als auch Sebastian Reinicke, der Betreiber des Veranstaltungsgeländes zu. „Damit sind wir so weit wie noch nie zuvor“, sagt Kreis-Pressesprecherin Michaela Heilek. Der Landkreis hatte im Juni weitere Veranstaltungen auf dem Gelände des früheren Militärflugplatzes verboten, weil Teile der Fläche als FFH-Schutzgebiet an die EU gemeldet wurden. Man befürchtet Schaden für geschützte Tierarten wie Kammmolche, Fledermäuse und die Große Moosjungfer, eine Libellenart. Gegen das Veranstaltungsverbot war Reinicke vor Gericht gezogen. Die Richter in Halle setzten das Verbot vorläufig außer Kraft und schlugen nun den Vergleich vor, der beiden Seiten gerecht werden soll. Betreiber des...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web

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