„Straßenbeleuchtung ist für mich keine freiwillige Leistung.“ Mit diesem Satz machte Ederslebens designierte neue Bürgermeisterin Claudia Renner (parteilos) gleich nach ihrer Wahl eine klare Ansage. Sie kritisiert die Auffassung von Kommunalaufsicht und Land, die bei der nächtlichen Beleuchtung in den Orten durchaus noch Einsparpotenzial sehen.
„Im aktuell gültigen Runderlass des Landes gehört die Straßenbeleuchtung zu den freiwilligen Aufgaben, bei denen eine Kommune noch sparen muss, bevor sie eine nicht rückzahlbare Liquiditätshilfe vom Land erhalten kann“, sagt Renner.
Sie muss es wissen, denn bis 2014 arbeitete sie im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz und leitet jetzt in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra den Fachdienst Finanzen und zentrale Dienste.
Land stuft Straßenbeleuchtung als freiwillige Aufgabe ein und bringt Kommunen so in Bedrängnis
Auch im neuen Entwurf des Runderlasses sei die Straßenbeleuchtung wieder als freiwillige Aufgabe aufgelistet, sagt Renner. Sie findet das nicht mehr zeitgemäß. Denn wenn es nachts rund ums Haus finster wird, dann sei das Sicherheitsgefühl der Menschen erschüttert, weiß Renner.
Uwe Gajowski, Pressesprecher des Landkreises, verweist auf die kommunale Selbstverwaltung. Niemand spreche den Gemeinden die Souveränität ab. „Es liegt doch in ihrem Ermessen, welche Sparvorschläge der Kommunalaufsicht sie umsetzen“, sagt Gajowski. Festgeschrieben sei nur, dass eine Kommune höchstens ein bis fünf Prozent ihrer Ausgaben in freiwillige Leistungen stecken darf, wenn sie Finanzhilfen bekommen will....Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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