Die Stadt Sangerhausen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer begrüßt. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten am Dienstag das bisherige Berechnungsmodell für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag soll nun bis zum Ende des kommenden Jahres ein neues Gesetz schaffen. Im Anschluss daran gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024.
In der Vergangenheit hatte es im Sangerhäuser Stadtrat bereits mehrfach Diskussionen wegen fehlender Gerechtigkeit bei der Grundsteuer gegeben. Aufgrund der seit 1935 nicht angepassten Einheitswerte und des sehr komplizierten Berechnungsverfahrens konnte es sein, dass Besitzer von zwei...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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