Dem Betrachter der Tagesordnung für den Kreistag am 30. Juli könnte ein Tagesordnungspunkt bekannt vorkommen. Nachdem bereits am 23. Mai über die Liste der Wahlvorschläge für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt beraten wurde, muss nun noch einmal über die Kandidaten befunden werden.
Und das hat mehrere Gründe. Einerseits hätte die Abstimmung über die Kandidatenlisten grundsätzlich in öffentlicher Sitzung stattfinden müssen. Im Mai 2018 passierte das jedoch im geschlossenen Teil der Kreistagssitzung.
Kreistag Mansfeld-Südharz begeht zwei formelle Fehler
Sechs Kandidaten muss der Kreistag nach Magdeburg schicken, diese kommen dann in den allgemeinen Kandidaten-Pool, aus dem der Schöffenwahlausschuss...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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