Seit Wochen und Monaten hat es kaum einen Tropfen Regen gegeben, in der freien Natur sind Gras- und Buschland knochentrocken. Vor diesem Hintergrund erinnert das Allstedter Ordnungsamt jetzt noch einmal daran, dass zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich verboten ist.
Wer einfach sein übrig gebliebenes Silvesterfeuerwerk aus dem Keller holt und es zur Krönung der Gartenparty in den Himmel jagt, verstößt laut Ordnungsamt gegen das Sprengstoffgesetz und kann zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verdonnert werden.
Allstedter Ordnungsamt warnt vor illegalem Feuerwerk mitten im Jahr
Ein Risiko, das offenbar etliche Leute eingehen. In den Orten gebe es immer wieder mitten im Jahr Feuerwerke, weiß man im Allstedter Ordnungsamt. Die Verursacher seien freilich kaum auszumachen. Selbst Veranstalter von Vereinsfesten würden schulterzuckend erklären, sie wüssten auch nicht, wer da plötzlich die Pyrotechnik gezündet hat.
Für private Feiern, Vereins- oder Firmenveranstaltungen können allerdings Ausnahmegenehmigungen beantragt werden - mindestens zwei Wochen...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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