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Behördenirrsinn: Autofahrerin soll zahlen, weil sie die Parkuhr zu früh gestellt hat

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Christiane Rüdiger ist stinksauer, stinksauer auf das Ordnungsamt der Sangerhäuser Stadtverwaltung. Denn das hat der 65-Jährigen in dieser Woche einen Verwarngeldbescheid zugeschickt. Zehn Euro soll die Rentnerin zahlen, weil sie am 13. November beim Parken auf dem Parkplatz „Innenstadt Nord“ die Parkscheibe in ihrem Auto nicht auf 8 Uhr gestellt hatte. Rüdiger hatte an dem Tag einen Physiotherapie-Termin im Stadtzentrum der Kreisstadt. Sie kam um 7.20 Uhr mit ihrem Pkw auf dem Parkplatz an und stellte, wie es normalerweise vorgeschrieben ist, die Parkscheibe auf die kommende halbe Stunde ein, also 7.30 Uhr. Die 65-Jährige dachte, sie habe damit alles richtig gemacht und könne ihr Auto die erlaubten drei Stunden bis 10.30 Uhr dort abstellen. Doch als sie gegen 9.30 Uhr zurückkam, hatte sie das Knöllchen hinter dem Scheibenwischer. Darauf stand, dass sie einen Bescheid von der Bußgeldstelle erhalten...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web

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