Niedergelassene Ärzte können Patienten nach telefonischer Rücksprache bis maximal sieben Tage arbeitsunfähig schreiben. Gedacht ist diese Vereinfachung für Fälle von leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, also zum Beispiel grippale Infekte, nicht aber...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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