Wer jüngst teure Post wegen einer Tempoüberschreitung bekommen hat, schöpft Hoffnung: Wegen eines Formfehlers ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 28. April ungültig - und die härteren Strafen ebenso. Auch Sachsen-Anhalt wendet nun wieder den alten Bußgeldkatalog an.
Was aber ist mit Verwarnungen und Bescheiden, die schon nach der neuen Verordnung festgesetzt und zugestellt wurden? Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, wie eine MZ-Anfrage im Innenministerium in Magdeburg ergibt. Zunächst einmal sollen sowohl neue als auch noch nicht abschließend beschiedene Verfahren jetzt so bearbeitet werden, als hätte es den neuen Katalog nie gegeben. Darüber habe man die Zentrale Bußgeldstelle des Landes und auch die Kommunen unterrichtet, heißt es aus dem Ministerium.
Bußgeldkatalog: Vollstreckung wird ausgesetzt
Die Bußgeldstelle sei angewiesen,...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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