Die Gegner des Biosphärenreservates Gipskarstlandschaft Südharz haben im juristischen Tauziehen mit dem Land Sachsen-Anhalt eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht in Halle hat den Vorstoß der Gemeinde Südharz gegen die Ausweisung des Schutzgebietes nach Landesrecht eine Abfuhr erteilt und die Klage abgewiesen.
Gemeinde Südharz will nun vors Oberverwaltungsgericht ziehen
Damit sind die seit 24 Jahren währenden Bemühungen, ein Biosphärenreservat im Südharz auszuweisen, um ein Kapitel reicher. Doch das strittige Thema ist damit noch nicht vom Tisch. „Wir bereiten gegenwärtig eine Entscheidung für den Gemeinderat vor und wollen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht ziehen“, kündigte Südharz-Bürgermeister Ralf Rettig (parteilos) weitere juristische Schritte gegen das Reservat an. „Es kann nicht sein, dass eine einzelne Richterin über so ein komplexes Thema urteilt“, zweifelte Rettig dem Verfahren vor am Verwaltungsgericht in Halle.
Die strukturschwache Gemeinde Südharz befürchtet angesichts des Schutzstatus für das 30.000 Hektar umfassende Gebiet erhebliche...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
↧