Die beiden Sangerhäuser, die wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, müssen nun auch mit einem sogenannten Waffenbesitzverbot rechnen. Die Waffenbehörde des Landkreises hat an sie jetzt Anhörungsbögen verschickt.
„Mit einem Waffenverbot kann die Behörde sowohl den Erwerb und den Besitz von erlaubnisfreien Waffen beispielsweise Schreckschusswaffen als auch den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen untersagen“, teilte Kreissprecher Uwe Gajowski schriftlich mit. Werde ein solches Verbot auch für erlaubnispflichtige Waffen ausgesprochen, umfasse dies...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web
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