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Fördermittel für Städtebau: Darum müssen einige Kommunen einen Strafzins zahlen

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Die Fraktion der Bürgerinitiative Sangerhausen (B.I.S.) wird die Stadtverwaltung dazu auffordern, gegen die aktuelle Strafzins-Praxis des Landes Sachsen-Anhalt bei den Städtebaufördermitteln vorzugehen. Das hat der Fraktionsvorsitzende Klaus Peche jetzt im MZ-Gespräch angekündigt. Bisher müssen Kommunen einen Strafzins von aktuell gut vier Prozent auf die Fördermittel zahlen, die nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Abruf ausgegeben sind. Auf dieser Grundlage musste beispielsweise Sangerhausen im vergangenen Jahr für Fördermittel in Denkmalschutz und Stadtsanierung 97.000 Euro wieder an das Land zurückzahlen. Die Summe war noch deutlich höher als in vorangegangenen Jahren, weil Sachsen-Anhalt sie diesmal nicht nur für ein Förderjahr forderte, sondern gleich für zwei bis vier. Haben Kommunen gar keine Chance, die Zweimonatsfrist einzuhalten? „Wir werden eine Beschlussvorlage einbringen, dass die Stadt eine Verlängerung der Frist auf mindestens ein halbes Jahr beantragen soll“, sagt Peche, der in Sangerhausen zugleich Vorsitzender des Sanierungsausschusses ist. Begründung: Die Kommunen hätten gar keine Chance, die Zweimonatsfrist einzuhalten. Peche nennt als Beispiel den Goldenen Saal, den die Stadt als größeres Sanierungsprojekt ins Auge gefasst hat. Dort könne...Lesen Sie den ganzen Artikel bei mz-web

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